Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) der Bundesregierung treibt die Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser voran. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2021 vom Bund und den Ländern insgesamt 4,3 Milliarden Euro bereitgestellt.
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Umfrageantworten KHZG IMESO

KHZG Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation Kriterien Fördertatbestand 3 Kriterium durch IMESO erfüllt Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einer Dokumentation nach § 630f BGB • Änderungen sind nachvollziehbar • Es werden Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen dokumentiert • Aufbewahrungsfristen werden eingehalten eine einheitliche, intern bereichsübergreifende elektronische Dokumentation syntaktische, semantische und organisatorische Interoperabilität zu weiteren aktiven Systemen und Geräten im Krankenhaus oder außerhalb der Einrichtung, die Informationen der Pflege- und Behandlungsdokumentation verarbeiten Änderungsverfolgung Verwendung von Textbausteinen direkte Fehlermeldungen an das hausinterne Critical Incident Reporting System digitale und lückenlose Dokumentation in der Patientenakte ortsunabhängig, unmittelbar und vollständige Verfügbarkeit Übersicht über bereits getätigte bzw. ausstehende Dokumentation Bereitstellung eines Pflegeberichtes Verfügbarkeit von Hinweisen Unterstützung des patientenübergreifenden Berichtswesens Unterstützung von klinisch-wissenschaftlichen Studien